Nordwindoase

Impressum & AGB · Legal Notice & Terms – Nordwindoase, Grünendeich

Ferienhaus Nordwindoase · Grünendeich am Elbdeich

Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Legal Notice and Terms & Conditions

Stand: 01.01.2025·Zurück zur Startseite

Auf einen Blick

7 PersonenHöchstbelegung
14:00 / 11:00Anreise / Abreise
20 %Anzahlung binnen 7 Tagen
30 TageRestzahlung vor Anreise
500 €Kaution
300 €bei Rauchen oder Haustier

Diese Übersicht dient allein der schnellen Orientierung. Verbindlich ist ausschließlich der nachfolgende Volltext.

Teil A

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG

Nordwindoase – Ferienhaus im Alten Land
Christian Renneberg & Tina Renneberg-Burmeister
Hinter der Mühle 33b
21635 Jork
Deutschland

Ferienhausadresse

Mojenhörn 13
21720 Grünendeich

Kontakt

Telefon: +49 176 54441110
E-Mail: tina@nordwindoase.de
Website: www.nordwindoase.de

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV

Christian Renneberg
Hinter der Mühle 33b
21635 Jork

Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 1

Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung des Ferienhauses „Nordwindoase“, Mojenhörn 13, 21720 Grünendeich, zu Ferienzwecken.

(2) Vermieter sind Christian Renneberg und Tina Renneberg-Burmeister, Hinter der Mühle 33b, 21635 Jork (nachfolgend „Vermieter“).

(3) Der Vertrag ist ein Mietvertrag über Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Reisevertragsrecht findet keine Anwendung, sofern keine weiteren Reiseleistungen geschuldet sind.

(4) Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(5) Die Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrages. Sie wird dem Mieter vor Abgabe seiner Buchungsanfrage auf der Website zugänglich gemacht und mit der Buchungsbestätigung erneut übersandt.

§ 2

Vertragsschluss

(1) Die Darstellung des Ferienhauses auf der Website und in Buchungsportalen stellt kein bindendes Angebot dar.

(2) Mit Absenden der Buchungsanfrage gibt der Mieter ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages ab.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchung in Textform (E-Mail genügt) bestätigt. Maßgeblich für alle Fristen dieser AGB ist ausschließlich das Datum dieser Buchungsbestätigung.

(4) Der Mieter ist auch für die vertraglichen Verpflichtungen seiner Mitreisenden verantwortlich, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

§ 3Endpreis

Preise und Nebenkosten

(1) Der in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Gesamtpreis ist ein Endpreis. Er enthält sämtliche verpflichtenden Nebenkosten (u. a. Endreinigung, Bettwäsche, Strom, Wasser, Heizung), die Touristikabgabe der Gemeinde Lühe sowie die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer. Es fallen keine weiteren obligatorischen Kosten an.

(2) Die Touristikabgabe der Gemeinde Lühe ist im Gesamtpreis enthalten und wird vom Vermieter abgeführt. Eine gesonderte Zahlung vor Ort ist nicht erforderlich.

(3) Optionale Zusatzleistungen werden nur berechnet, wenn sie ausdrücklich gebucht wurden.

§ 420 %30 Tage

Zahlung

(1) Innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig.

(2) Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor dem Anreisetag ohne gesonderte Aufforderung fällig. Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Anreise ist der Gesamtpreis sofort in voller Höhe fällig.

(3) Gerät der Mieter mit einer Zahlung in Verzug, kann der Vermieter ihm eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall stehen dem Vermieter die Ansprüche nach § 9 dieser AGB zu.

§ 514:00 / 11:00

An- und Abreise

(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr geräumt zu übergeben. Abweichende Zeiten können in Textform vereinbart werden.

(2) Überschreitet der Mieter die Abreisezeit um mehr als eine Stunde, ohne dass dies vereinbart wurde, kann der Vermieter für die dadurch entstehende Nutzungsausfall- und Reinigungsverzögerung einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe des Tagesmietpreises verlangen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

(3) Reist der Mieter nicht bis 23:59 Uhr des Anreisetages an und teilt er dem Vermieter auch keine spätere Anreise mit, kann der Vermieter die Wohnung nach Ablauf von 24 Stunden anderweitig vergeben. Die Zahlungspflicht des Mieters bestimmt sich in diesem Fall nach § 9.

(4) Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf anteilige Rückzahlung, soweit dem Vermieter keine Aufwendungen erspart bleiben und eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist.

§ 6max. 7 Pers.

Belegung und Nutzung

(1) Die Ferienwohnung darf höchstens mit sieben (7) Personen belegt werden. Kinder und Säuglinge zählen als Personen. Die im Buchungsvorgang angegebene Personenzahl ist verbindlich. Eine Überbelegung berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung nach § 10 sowie zur Berechnung des durch die Mehrbelegung entstandenen Mehraufwands.

(2) Eine Untervermietung oder unentgeltliche Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.

(3) Veranstaltungen, Feiern und Partys sind nicht gestattet. Die gesetzlichen Ruhezeiten sind einzuhalten.

(4) Besuch von Tagesgästen ist in angemessenem Umfang zulässig, muss dem Vermieter aber vorher angezeigt werden. Eine Übernachtung von Besuchern ist nicht gestattet.

§ 7300 €

Rauch- und Haustierverbot

(1) Das Rauchen ist in sämtlichen Innenräumen untersagt.

(2) Haustiere jeglicher Art dürfen nicht mitgebracht werden.

(3) Bei einem Verstoß gegen Absatz 1 oder 2 kann der Vermieter für die erforderliche Sonderreinigung und Geruchs- bzw. Allergenbeseitigung einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 300 € verlangen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

(4) Die Pauschale nach Absatz 3 dient der vereinfachten Abwicklung. Der Vermieter ist berechtigt, statt der Pauschale den konkret entstandenen Schaden geltend zu machen. Wird die Pauschale nicht ausgeglichen oder macht der Mieter von seinem Nachweisrecht nach Absatz 3 Gebrauch, rechnet der Vermieter konkret ab. In diesem Fall beauftragt der Vermieter ein Fachunternehmen mit der erforderlichen professionellen Geruchsneutralisation (Ozonbehandlung) sowie der Entfernung von Nikotin- und Teerrückständen an Wänden, Decken, Textilien, Polstermöbeln und Vorhängen und stellt dem Mieter die hierfür tatsächlich angefallenen, nachgewiesenen Kosten in Rechnung. Bereits geleistete Zahlungen auf die Pauschale werden angerechnet.

(5) Der Vermieter dokumentiert einen Verstoß nachvollziehbar (insbesondere durch Lichtbilder und die Bestätigung des beauftragten Reinigungsunternehmens) und stellt dem Mieter die Nachweise auf Verlangen zur Verfügung.

§ 8Schäden

Pflichten des Mieters, Haftung des Mieters für Schäden

(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung, das Inventar, das Gebäude und die Außenanlagen pfleglich und schonend zu behandeln.

(2) Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für alle Schäden an der Ferienwohnung, dem Inventar, dem Gebäude und den Außenanlagen, die er selbst oder Personen, die sich mit seinem Willen oder auf seine Veranlassung dort aufhalten – insbesondere Mitreisende, Besucher und von ihm beauftragte Dritte – schuldhaft verursachen. Für das Verschulden dieser Personen hat der Mieter wie für eigenes Verschulden einzustehen (§ 278 BGB).

(3) Steht fest, dass die Schadensursache aus dem Obhuts- und Verantwortungsbereich des Mieters stammt, obliegt es dem Mieter darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Beweislastverteilung unberührt.

(4) Für Verschlechterungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen (normale Abnutzung), haftet der Mieter nicht (§ 538 BGB).

(5) Anzeigepflicht: Schäden und Mängel, die bei Ankunft bereits vorhanden sind, sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Bezug anzuzeigen. Während des Aufenthalts auftretende Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die Anzeige schuldhaft, haftet er für den daraus entstehenden Folgeschaden.

(6) Schlüssel: Bei Verlust eines Schlüssels oder Zugangsmediums haftet der Mieter für die tatsächlich erforderlichen Kosten des Ersatzes einschließlich eines etwaigen Austauschs der Schließanlage, sofern der Verlust von ihm zu vertreten ist.

(7) Versicherungsempfehlung: Wir empfehlen dringend den Abschluss bzw. die Überprüfung einer Privathaftpflichtversicherung mit Einschluss von Mietsachschäden sowie einer Reiserücktrittskostenversicherung.

(8) Abreise: Am Abreisetag sind persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist gereinigt einzuräumen und die Spülmaschine auszuräumen. Kommt der Mieter dem nicht nach, kann der Vermieter den erforderlichen Mehraufwand für die Reinigung und Entsorgung in Rechnung stellen.

§ 8a500 €

Kaution

(1) Der Vermieter kann eine Kaution in Höhe von 500 € verlangen. Die Zahlungsweise – Überweisung bis spätestens sieben Tage vor Anreise oder Hinterlegung in bar bei Anreise – gibt der Vermieter in der Buchungsbestätigung an.

(2) Die Kaution wird innerhalb von 14 Tagen nach Abreise zurückgezahlt, soweit sie nicht zur Deckung berechtigter Ansprüche des Vermieters aus diesem Vertrag benötigt wird. Eine Einbehaltung ist dem Mieter unter Angabe der Gründe in Textform mitzuteilen.

(3) Die Kaution begrenzt die Haftung des Mieters nach § 8 nicht.

§ 920–90 %

Rücktritt durch den Mieter (Stornierung)

(1) Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Textform. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

(2) Bei Rücktritt kann der Vermieter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Diese Entschädigung wird wie folgt pauschaliert, jeweils bezogen auf den Gesamtpreis:

Stornostaffel
Zugang der RücktrittserklärungEntschädigung
bis zum 60. Tag vor Mietbeginn20 %
ab dem 59. bis zum 30. Tag vor Mietbeginn50 %
ab dem 29. bis zum 8. Tag vor Mietbeginn80 %
ab dem 7. Tag vor Mietbeginn, bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise90 %

(3) Dem Mieter bleibt in jedem Fall der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die jeweilige Pauschale.

(4) Gelingt es dem Vermieter, das Objekt für den betroffenen Zeitraum anderweitig zu vermieten, wird der hierfür erzielte Mietzins abzüglich der Vermittlungskosten auf die Entschädigung angerechnet. Der Vermieter ist zu zumutbaren Bemühungen um eine anderweitige Vermietung verpflichtet.

(5) Der Mieter kann bis zum Mietbeginn verlangen, dass an seiner Stelle ein Dritter in den Vertrag eintritt. Die Mitteilung bedarf der Textform. Der Vermieter kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Anforderungen nicht genügt. Tritt ein Dritter ein, haften er und der Mieter gesamtschuldnerisch für den Mietpreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.

(6) Überzahlte Beträge werden unverzüglich zurückerstattet.

§ 10

Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter

(1) Der Vermieter kann vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag während der Mietzeit fristlos kündigen, wenn

a) der Mieter trotz Mahnung und angemessener Nachfrist mit einer Zahlung in Verzug ist,
b) die Ferienwohnung erheblich über die vereinbarte Personenzahl hinaus belegt wird,
c) der Mieter oder seine Mitreisenden trotz Abmahnung nachhaltig gegen die Hausordnung, das Rauch- oder Haustierverbot oder die Ruhezeiten verstoßen,
d) die Ferienwohnung durch ein unvorhersehbares Ereignis (z. B. Wasserschaden, Brand, behördliche Anordnung) unbenutzbar wird.

(2) Im Fall des Absatzes 1 lit. d erstattet der Vermieter bereits gezahlte Beträge anteilig zurück. Der Vermieter bemüht sich um ein gleichwertiges Ersatzobjekt, schuldet ein solches jedoch nicht. Weitergehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen, soweit § 12 nichts anderes bestimmt.

(3) Im Fall des Absatzes 1 lit. a bis c behält der Vermieter den Anspruch auf den Mietpreis; ersparte Aufwendungen und Erträge aus anderweitiger Vermietung werden angerechnet.

§ 11

Mängel, Abhilfe, Obliegenheiten des Mieters

(1) Der Mieter hat auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen.

(2) Der Mieter ist im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, zur Behebung einer Störung beizutragen und einen entstehenden Schaden gering zu halten (Schadensminderungspflicht, § 254 BGB).

(3) Unterlässt der Mieter die Anzeige schuldhaft, so tritt eine Minderung nicht ein, soweit der Vermieter infolge der Unterlassung nicht Abhilfe schaffen konnte (§ 536c Abs. 2 BGB). Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Mieters bleiben im Übrigen unberührt.

§ 12

Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.

(5) Der Vermieter haftet nicht für vom Mieter eingebrachte Gegenstände und Wertsachen, soweit ihm nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. Es handelt sich um ein Ferienhaus ohne Beherbergungsleistungen; eine Haftung als Gastwirt nach §§ 701 ff. BGB besteht nicht.

(6) Der Vermieter haftet nicht für höhere Gewalt, landesübliche Strom- und Wasserausfälle, Unwetter, behördliche Anordnungen sowie für Beeinträchtigungen durch unvorhersehbare Baustellen oder natur- und ortsbedingte Gegebenheiten in der Umgebung. Der Vermieter ist bei der Behebung im Rahmen des Möglichen behilflich.

(7) An- und Abreise erfolgen in eigener Verantwortung des Mieters.

(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

§ 13

Kein Widerrufsrecht

Bei Verträgen über die Überlassung von Unterkünften zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es gelten die Stornierungsbedingungen nach § 9 dieser AGB.

§ 14

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der DSGVO und der Datenschutzerklärung. Eine Einwilligung des Mieters in die zur Vertragsdurchführung erforderliche Datenverarbeitung ist nicht erforderlich; Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

§ 15

Schlussbestimmungen

(1) Die Hausordnung, die Objektbeschreibung und die Buchungsbestätigung sind Bestandteil des Vertrages.

(2) Fotos und Texte auf der Website dienen der realistischen Beschreibung. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung vor, soweit diese gleichwertig sind und den Vertragszweck nicht beeinträchtigen.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(5) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Sonderwünsche und Nebenabreden bedürfen der Textform.

(6) Vertragssprache ist Deutsch. Diese Bedingungen werden in deutscher Sprache abgefasst; Übersetzungen dienen allein der besseren Verständlichkeit. Bei inhaltlichen Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

Nordwindoase – Ferienhaus im Alten Land · Mojenhörn 13, 21720 Grünendeich

Fassung vom 01.01.2025. Für Buchungen gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.